Gute Neuigkeiten zum Jahresbeginn! Der Steuerfreie Sachbezug war bisher auf 44€ im Monat beschränkt. Ab dem 01.01.2022 wird dieser monatliche Freibetrag auf 50€ angehoben.
Gleichzeitig gelten strengere Auflagen, über die wir Sie gerne informieren.
Am 13. April 2021 veröffentlicht das Bundesfinanzministerium ein Schreiben, das den steuerfreien Sachbezug konkretisiert und ihn deutlicher als je zuvor von der Geldleistung abgrenzt. Mit dem 1. Januar 2022 wird diese Gesetzesänderung scharf gestellt, konkret bedeutet dies:
„Gemäß § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG i. V. m. § 8 Absatz 1 Satz 3 EStG ist Sachbezug “die Gewährung von Gutscheinen oder Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen bei dem Arbeitgeber oder bei einem Dritten berechtigen (…) und zudem ab dem 1. Januar 2022 (…) unter lohn- und einkommensteuerlicher Auslegung die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 Buchstabe a ZAG erfüllen: a) Gutscheine oder Geldkarten, unabhängig von einer Betragsangabe, die berechtigen, ausschließlich Waren oder Dienstleistungen vom Aussteller des Gutscheins aus seiner eigenen Produktpalette zu beziehen (BFH-Urteil vom 4. Juli 2018, a.a.O., Rz. 30) …”
Die gute Nachricht: Jochen Schweizer erfüllt mit seiner 50€-Mitarbeiterkarte alle Kriterien und wurde vom Bundesfinanzministerium als rechtskonformer und sicherer Anbieter beim Steuerfreien Sachbezug bestätigt.
Die Jochen Schweizer Mitarbeiterkarte erfüllt folgende Kriterien:
- Jochen Schweizer betreibt eigene Shops.
- Das Sortiment in den Geschäften ist identisch mit dem im Internet-Shop.
- Jochen Schweizer verwaltet eigene Codes und nutzt nicht MasterCard/Maestro Technologie.
- Der Gutschein wird direkt für ein Erlebnis (Dienstleistung) eingesetzt.
- Der Gutschein ist ein digitaler Gutscheincode, der nur in den Shops oder im eigenen Internet-Shop eingesetzt werden kann (identisches Logo).
- Jochen Schweizer hat mit jedem Partner einen Partnervertrag.
- Der Gutschein gehört dem Arbeitnehmer und wird bei einer dritten Partei (Jochen Schweizer) aufgeladen.
Somit bleibt Jochen Schweizer weiterhin Ihr verlässlicher Partner beim Steuerfreien Sachbezug. Nutzen Sie diese einzigartige, emotionale Form der Mitarbeiterbindung und öffnen Sie Ihren Mitarbeitern unkompliziert die Tore zur Jochen Schweizer Erlebniswelt! Unsere Erlebnisse sind individuell nach den Vorlieben Ihrer Mitarbeiter auswählbar und die herausragenden Erinnerungen werden mit Ihnen als Arbeitgeber verknüpft.