Mitarbeitergeschenke zu besonderen Anlässen

Ob als Aufmerksamkeit zu Weihnachten, als Arbeitsmotivation, zum Jubiläum oder einfach als Wertschätzung: Mitarbeitergeschenke sind ein einfaches Hilfsmittel, sich bei den Angestellten zu bedanken und ihnen eine Freude zu machen. Denn gute Leistungen sollen belohnt werden. Sie zeigen ihm nicht nur, dass seine Arbeit wertgeschätzt wird, sondern fördern langfristig die Motivation, was einen positiven Effekt auf das gesamte Unternehmen hat. Ein angenehmes Arbeitsklima ist essentiell für den Erfolg. Geschenke sollten daher strategisch klug gewählt werden, so dass sich niemand benachteiligt fühlt. Auch sollte die Balance zwischen persönlich und offiziell gewahrt werden. Ein für denjenigen nutzloses Geschenk ist ebenso wenig zielführend wie ein zu Persönliches. Mit Mitarbeitergeschenken von Jochen Schweizer verschenken Sie Emotion, Freude und Abenteuer – Eine gute Kombination.

Mitarbeitergeschenke sind nicht nur als Belohnung sinnvoll, sondern tragen zur Identifikation mit dem Unternehmen bei. Die Young Professionals sollen sich von Beginn an mit der Firma identifizieren. Auch gebrandete Giveaways sind Teil der Corporate Identity und tragen zum Zugehörigkeitsgefühl bei.

Schenken Sie zu Geburtstag, Weihnachten oder Firmenjubiläum kleine Aufmerksamkeiten, die mit Ihrem Unternehmen in Verbindung gebracht werden. So bieten sich Erlebnisgutscheine besonders gut an. Diese kann man individuell branden und mit dem eigenen Logo, Text und Grußworten versehen. So fühlt sich jeder Mitarbeiter individuell wertgeschätzt. Geschenke sind dann gut, wenn sich die Mitarbeiter darüber freuen und sie damit etwas anfangen können. Das richtige Thema ist ebenso essentiell. Mit Sport, Action und Erlebnissen decken Sie eine breite Masse an Interessen ab, die doch sehr individuell sein können. Lifestyle, Wellness oder Genuss sind weitere Themengebiete, die auf viele Ihrer Mitarbeiter zutreffen werden. Wer geht nicht gerne essen oder einkaufen?

Doch wie sieht es mit der Höhe des Wertes aus? Unter 10 Euro ist alles kein Problem, denn diese Präsente fallen unter die Streuwerbeartikel-Regelung. Sie sind steuerfrei. Bei anderen Geschenken beachten Sie den monatlich möglichen Sachbezug von 44 Euro pro Arbeitnehmer. Kosten die Geschenke bis 35€, kann es als Betriebsausgabe geltend gemacht werden und der Vorsteuerabzug ist ebenfalls möglich. Bei Betriebsveranstaltungen, Events und Firmenfeiern gilt die Jahresgrenze von 110€ zuzüglich Umsatzsteuer pro Mitarbeiter. Die Arbeitgeber können für die 110€ bis zu zwei Veranstaltungen durchführen, zum Beispiel Weihnachtsfeier und Sommerparty, die nicht lohnversteuert werden müssen. Für diese 110€ dürfen Getränke, Essen und Übernachtungen bezahlt werden

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