Geschenke für Mitarbeiter und Kunden

Emotionen schenken mit Erlebnissen von Jochen Schweizer

Geschenke für Mitarbeiter und Kunden

Es gibt tausende Gründe, seine Mitarbeiter und Kunden zu beschenken: Sei es zu einem besonderen Anlass wie Geburtstag oder Firmenjubiläum oder einfach als Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitern. Wirklich jeder freut sich über persönliche Aufmerksamkeiten. Das Team von Jochen Schweizer bietet Ihnen eine besonders große Auswahl ausgefallener, moderner und origineller Geschenkideen.

Von Erlebnisgeschenken mit viel Action, über adrenalinhaltige Events, bis hin zu originellen und individualisierten Geschenkverpackungen: Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um die besten und passendsten Geschenkideen für Ihre Mitarbeiter und Kunden zu finden oder gar neu zu kreieren. Für das Jochen Schweizer Team ist fast nichts unmöglich. Zeigen Sie Ihre Wertschätzung, binden Sie Kunden an Ihr Unternehmen und schaffen Sie einmalige Momente mit den passenden Geschenken aus unserem Portfolio. Erlebnisse der Extraklasse: Stöbern Sie durch unsere Erlebniskategorien, fragen Sie unsere Experten und lassen Sie sich exklusiv beraten.

Kundengeschenke zu besonderen Anlässen

Kunden zu akquirieren ist die eine Sache, sie zu halten die andere. Doch Kunden zu begeistern ist die Königsklasse! Durch originelle Kundengeschenke schaffen Sie eine enorme Bindung an Ihr Unternehmen. Besonders wenn Sie aufregende Erlebnisse verschenken und damit Ihre Wertschätzung zeigen, werden Sie Ihre Kunden lange positiv im Gedächtnis behalten. Action- und Erlebnisgeschenke sind heute beliebter denn je. Wie wäre es denn mit einer Geschenkbox für ein Outdoor Event oder ein ganz besonders ausgefallenes Mitarbeitergeschenk?

Mitarbeiterschenke als Incentivierung

Work-Life-Balance ist in aller Munde und das zu Recht. Denn wer sich nicht wohl fühlt, trennt sich leichter vom Unternehmen und den Kollegen, als dem Chef lieb ist. Schweißen Sie Ihre Mitarbeiter durch einmalige Erlebnisse und ausgefallene Mitarbeitergeschenke zusammen. Schenken Sie Freude durch personalisierte, persönliche und individuelle Geschenkideen und schaffen Sie ein gemeinschaftliches Arbeitsklima.

Geldwerter Vorteil als Mitarbeiterkarte

Die einfachste Variante, abgabenfreie Geschenk-Boni zu gestalten, ist, die Sachzuwendungsfreigrenze von bis zu 50 Euro brutto pro Monat und Mitarbeiter zu nutzen.* Laut Einkommensteuergesetz sind Sachzuwendungen an Mitarbeiter bis max. 50 Euro brutto pro Monat steuerfrei (§ 8 (2) S.9 EStG) und laut Sozialversicherungs­entgeltverordnung auch sozialversicherungsfrei (§ 3 (1) S.3 SvEV). Damit können Sie Ihren Mitarbeitern pro Jahr bis zu 600 Euro in Form von Jochen Schweizer Gutscheinen zukommen lassen, ohne dass die Zuwendungen an einen konkreten Anlass gekoppelt sein müssen.**

Im Klartext heißt das: Jedes Jochen Schweizer Erlebnis-Geschenk im Wert von max. 50 Euro belohnt Ihren Mitarbeiter – und nicht das Finanzamt.

Betrieblich veranlasste Geschenke

Sie möchten Ihren besten Lieferanten oder Kunden ein kleines Geschenk oder Geschenkset zukommen lassen? Sie möchten dabei etwas schenken, das positiv in Erinnerung bleibt und nicht wie der übliche Kugelschreiber in der nächsten Schublade landet? Wir empfehlen Kundengeschenke wie einen Jochen Schweizer Gutschein im Wert von bis zu 35 Euro netto als betrieblich veranlasstes Geschenk für Ihre besten Geschäftspartner.* Diese können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden (§ 4 (5) Nr. 1 EStG), wenn sie den Betrag von 35 Euro netto pro Empfänger und Kalenderjahr nicht überschreiten, nicht für die eigenen Mitarbeiter oder für Streuwerbeartikel eingesetzt werden.**

Pauschalierung geldwerter Vorteile

Soll es doch einmal etwas Ausgefalleneres sein, das den normalen Preisrahmen übersteigt? Ein ganz besonderes Erlebnisgeschenk? Sowohl für die Sachzuwendungen und die Aufmerksamkeiten als auch für die betrieblich veranlassten Geschenke gilt: Sollten die genannten Freigrenzen überschritten werden, haben Sie als zuwendender Arbeitgeber die Möglichkeit, pro Empfänger und Jahr bis zu 10.000 Euro Gesamtwarenwert mit 30% pauschal zu versteuern (§ 37b (1) S.3 EStG).* **

Bitte beachten Sie, dass die genannten Freigrenzen und Freibeträge nur für Deutschland gelten.
* Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Freigrenze (nicht um einen Freibetrag) handelt, der nicht überschritten werden darf, da sonst die Steuer- und die Sozialversicherungsfreiheit entfällt.
** Jochen Schweizer übernimmt keine Haftung für die tatsächliche Anwendbarkeit dieser Regelung in Ihrem Unternehmen. Für eine Klärung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

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